Garantiebestimmungen

EWM AG garantiert Ihnen den fehlerlosen Zustand der Produkte hinsichtlich Material und Fabrikation. Sollte sich das Produkt innerhalb der Garantiezeit diesbezüglich als fehlerhaft erweisen, haben Sie nach unserer Wahl Anspruch auf kostenlose Reparatur oder den Ersatz durch ein entsprechendes Produkt. Die Garantie tritt mit Rechnungsdatum in Kraft. EWM behält sich vor, die Garantiebestimmungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft abzuändern.

Garantiegrundlage
Voraussetzung für die Gewährung der vollen Garantie ist lediglich der Betrieb der Produkte gemäß EWM Betriebsanleitung unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Empfehlungen und Vorschriften eine jährlichen Wartung und Prüfung durch einen von EWM autorisierten Händler sowie die Registrierung des Produktes auf der ewm-Homepage (siehe „Information zu Garantie, Wartung und Prüfung“).
Anfallende Garantiereparaturen dürfen nur von einem von EWM bevollmächtigten Partner vorgenommen werden – andernfalls wird die Garantie ungültig.
Die Verpackungs- und Transportkosten zum Erfüllungsort der Garantie hat der Kunde zu tragen und sind nicht Gegenstand der Garantie.

EWM Garantielogo

Garantiezeiten

5 Jahre Garantie auf

  • Haupttransformator
  • Ausgangsdrossel
  • Sekundärgleichrichter

3 Jahre Garantie auf

  • Stromquellen *)
  • Drahtvorschübe *)
  • Kühlgeräte *)
  • Fahrwagen *)

2 Jahre Garantie auf

  • EWM Powershield (Schweißschutzhelm)
  • Kühlmittelpumpen

1 Jahr Garantie auf:

  • Automatisierungs- und Mechanisierungskomponenten
  • EWM Markenprodukte
  • EWM Brenner
  • Gerbrauchtgeräte
  • Zwischenschlauchpakete
  • Fernsteller
  • Inverter-Leistungsteile

6 Monate Garantie auf

  • einzeln gelieferte Ersatzteile (so z.B. Leiterplatten, Zündgeräte etc.)

*) Voraussetzung für den Erhalt der vollen 3/5 Jahre ewm-Garantie ist die Registrierung dieser Produkte auf der ewm-Homepage!

Hersteller-/Lieferantengarantie
auf alle Zukaufteile, die von EWM eingesetzt, jedoch von anderen hergestellt werden (z.B. Motoren, Lüfter, Brenner etc.)
(weitere Produkte auf Anfrage)

Garantieleistungen
Die Garantie umfasst im ersten, zweiten und dritten Jahr den kostenlosen Ersatz der Teile sowie die Arbeitszeit - im vierten und fünften Jahr das zur Reparatur notwendige Material.

Garantiebegrenzung
Nicht reproduzierbare Softwarefehler und Teile, die einer mechanischen Alterung bzw. einem natürlichem Verschleiß unterliegen, sind von der Garantie ausgeschlossen (z.B. Drahtvorschubeinheit, Drahtförderrollen, Ersatz-/Verschleißteile von Drahtvorschüben, Werkstückleitungen, Elektrodenhalter, Verbindungs- und Verlängerungskabel, Netz- und Steuerleitungen, Stecker, Brennerersatz-/Verschleißteile, Magnetventile, Räder, Kühlflüssigkeit, etc.).

Garantieausschluss
Ein Garantieanspruch besteht nicht:

  • wenn die jeweiligen EWM Produkte nicht mit original EWM Zubehör (wie z.B. Zwischenschlauchpaket, Fernsteller, Verbindungskabel, Kühlflüssigkeit, etc.) und/oder original EWM Ersatz- und Verschleißteilen betrieben werden.
  • bei Eingriffen durch nicht von EWM autorisierte Personen.
  • bei Überbeanspruchung der Produkte über die in der Betriebsanleitung angegebenen Leistung und technischen Daten.
  • wenn kein bestimmungsgemäßer Gebrauch vorliegt.
  • bei unsachgemäßen Veränderungen und/oder Reparaturen.
  • bei teilweise oder komplett demontierten Produkten.
  • für Produkte, die durch Unfall, Missbrauch, unsachgemäße Bedienung, falsche Installation, Störung oder Mängel im Netz, Unvorsichtigkeit, Gewaltanwendung, Missachtung der Spezifikationen und Betriebsanleitungen, ungenügende Wartung (siehe Kapitel "Wartung und Prüfung"), Beschädigungen durch Fremdeinwirkung, Naturkatastrophen oder persönliche Unglücksfälle beschädigt wurden

Garantie Inanspruchnahme
Bei Inanspruchnahme der Garantie wenden Sie sich bitte ausschließlich an EWM oder einen von EWM autorisierten Partner.
Zur Geltendmachung der Garantie ist die Vorlage der Original Rechnung, aus der die Seriennummer des Gerätes hervorgeht, Voraussetzung. Für Stromquellen, Drahtvorschubgeräte und Kühlgeräte benötigen wir zusätzlich das Garantiezertifikat des Produktes.
Auf unser Verlangen ist uns das Produkt unverzüglich auf Gefahr und Kosten des Käufers einzusenden. Ausgetauschte Produkte gehen in unser Eigentum über. Durch den Austausch oder die Reparatur wird die Garantiezeit nicht verlängert. Ein Anspruch auf die Stellung eines Leih- oder Ersatzproduktes während der Reparatur bzw. Austauschdauer besteht nicht.

Allgemeines
Diese Angaben gelten unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserer Regelung zur Garantie. Nebenabsprachen müssen von EWM schriftlich bestätigt werden.